Ich bin neu hier

Erfahrungsaustausch zum Glasauge bzw. Kunststoffauge.
Tanni
Beiträge: 53
Registriert: So 26. Feb 2023, 20:03

Re: Ich bin neu hier

Beitrag von Tanni »

Mirko hat geschrieben: Mi 11. Okt 2023, 22:19 Hallo nochmal in die Runde,

Ich habe mal eine Frage. Ich habe jetzt meinen Bescheid über eine 30 %tiger Behinderung bekommen. Hat jemand Erfahrung damit. Ist das korrekt oder muss ich eigentlich mehr eingetragen bekommen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

LG
Mirko
Hey Mirko,
Ich habe auch nur 30%. Weil unsere „heilen“ Augen noch gut sind gibts nicht mehr. Wenn das Auge schwächelt und die Sehkraft schlechter wird, gibt es vielleicht mehr. Herr Weidner war mal wieder ne Wucht. Ich mag die Praxis mit allen darin arbeitenden so gerne. Es gab ne neue Prothese, die andere war an der Oberfläche ziemlich fertig( Sandstrand mögen die wohl nicht) nun warte ich mal ab, was passiert.
Schönes Wochenende euch allen
LG Tanni🌸
Bulbusperforation LA durch Golfball
RA 100% Sehkraft
Franz
Beiträge: 122
Registriert: Mo 22. Aug 2022, 12:47

Re: Ich bin neu hier

Beitrag von Franz »

Bei der Beurteilung des GdB (Grad der Behinderung), kommt es auf den Gesamtzusammenhang einzelner Behinderungen an. So ist für den Verlust eines Auges in den Richtlinien ein GdB von 30 festgelegt. Wenn das verbliebene Auge keine Schäden aufweist, so wird es bei der Feststellung der Sehbehinderung mit 30 bleiben. Wenn aber durch die OP Schwierigkeiten auftreten, wie Eiterungen, Schmerzen oder auch Entstellungen, psychische Probleme, dann wird der GdB durch den Verlust des Auges mit 30 v.H. wahrscheinlich nicht richtig beurteilt sein. Wenn das verbliebene Auge auch geschädigt ist, so ist dies bei der Zumessung des GdB ebenfalls zu berücksichtigen. Der Linsenverlust, ohne Ersatz durch eine Kunstlinse, kann für sich einen weiteren GdB von 30 ergeben. Aber bei der Beurteilung des Gesamt GdB werden nicht die einzelnen GdB addiert, sondern es wird unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs ein GdB gebildet. In meinem Falle kam dabei wohl ein GdB von 50 für Sehbehinderung zustande. Da ich noch weitere köperliche Einschränkungen habe, wurde 1967 daraus ein Gesamt GdB von 70 gebildet.

Behinderungen können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein. Bei mir ist u.a. Diabetes, HWS/LWS Syndrom, Achillodynie und Achillessehnenriss, Zustand nach beidseitiger Schultergelenks OP, Epilepsie und Depression nach zwei TIA hinzugekommen. Die einzelnen GdB würden sich auf über 200 addieren. Daraus wurde der Gesamt GdB von 100 gebildet. Ein Merkzeichen G wurde mir jedoch nicht zuerkannt. Darum streite ich noch. Meine Frau hat einen GdB von 80 mit Merkzeichen G.

Zusammenfassend: Das Ergebnis einer Entscheidung hängt von den Richtlinien und dem Sachbearbeiter der sie anwendet ab. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, da ich u.a. selbst fast 15 Jahre als Sachbearbeiter in einem Amt tätig war und Bescheide mit Rechtsbehelf erlassen habe. Nicht jeder hielt einem Widerspruch stand und nicht jede Widerspruchsentscheidung einem richterlichen Urteil. Aus dieser Erfahrung heraus kann ich nur jedem empfehlen, der mit seiner Entscheidung nicht einverstanden ist, Widerspruch einzulegen. Im Sozialrecht gilt zumindest dass dies kostenfrei ist. Auch die Sozialgerichtsbarkeit ist in erster Instand kostenfrei und bedarf keiner Vertretung durch einen Juristen. Die Erfolgsaussichten steigen jedoch sicherlich mit einer juristischen Vertretung, z.B. durch den VdK
Mirko
Beiträge: 49
Registriert: Do 9. Mär 2023, 17:35

Re: Ich bin neu hier

Beitrag von Mirko »

Hallo in die Runde,

Vielen Dank für die Infos.

Ich bin in einer laufenden Therapie und bekomme Antidepressiva verschrieben. Mal sehen, ob sich damit etwas ergibt.

LG
Mirko
Liebe Grüße
Mirko :D
Franz
Beiträge: 122
Registriert: Mo 22. Aug 2022, 12:47

Re: Ich bin neu hier

Beitrag von Franz »

Ergänzend ist zu sagen, mit einem GdB von 30 v.H. ist es möglich einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden, wenn der Arbeitgeber mitmacht, z.B. wenn dies dem Arbeitgeber hilft seine SB-Beschäftigungs-Quote zu erfüllen. Dann muss er keine Ausgleichsabgabe zahlen.
Gruß´
Franz
Mirko
Beiträge: 49
Registriert: Do 9. Mär 2023, 17:35

Re: Ich bin neu hier

Beitrag von Mirko »

Hallo,

Das verstehe ich nicht. Was kann der Arbeitgeber dafür tun?

LG
Mirko
Liebe Grüße
Mirko :D
Franz
Beiträge: 122
Registriert: Mo 22. Aug 2022, 12:47

Re: Ich bin neu hier

Beitrag von Franz »

In Abhängigkeit von der Art und Größe des Betriebes und der Gesamtzahl der Arbeitnehmer ist in Deutschland der Arbeitgeber verpflichtet eine bestimmte Quorte an Schwerbehinderten zu beschäftigen. Falls er das nicht macht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Ausgleichsabgabe ist für jeden nichtbeschäftigten Schwerbehinderten bis zum Erreichen der Quote zu zahlen. Viele Arbeitgeber zahlen lieber die Ausgleichsabgabe als einen Schwerbehinderten zu beschäftigten. Vor allem ist die Höhe der Ausgleichsabgabe noch immer ein Betrag der in der Regel aus der sogenannten Portokasse gezahlt wird. Falls ein Arbeitgeber aber seine Quote an SB-Beschäftigen erfüllen will und im Betrieb nicht genügend SB zur Verfügung stehen, kann er für Arbeitnehmer mit einem GdB von 30 v.H. die Gleichstellung mit einem SB mit 50 v.H. unterstützen. Damit wirst du aber nicht zum SB, sondern bist nur im Betrieb gleichgestellt mit dem Rechten die ein SB in dem Betrieb hat. Das Wesentliche dabei wäre erhöhter Kündigungsschutz und 5 zusätzliche Urlaubstage.
Detailierte Auskünfte kannst du bei deiner Gewerkschaft, dem VdK, dem SB-Vetrauensmann deines Betriebes einholen.
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